Wenn Personal ausfällt, bleibt die Betreuung sicher.
Vertretungskräfte für Kita, Schulbegleitung und Offenen Ganztag – kurzfristig bei Krankheit, planbar bei Urlaub und Elternzeit, rechtssicher im Rahmen der NRW-Personalverordnung.

Drei Bereiche, eine verlässliche Lösung.
Unsere Vertretungskräfte sind dort im Einsatz, wo Kinder und Jugendliche verlässliche Ansprechpersonen brauchen.

Kita
Urlaubs- und Krankheitsvertretung als Ergänzungskraft, im Rahmen der geltenden Personalverordnung.

Schulbegleitung
Individuelle Begleitung einzelner Kinder im Schulalltag, auch kurzfristig.

Offener Ganztag
Hausaufgaben, Mittagessen, Freizeit und AGs – mehr dazu auf der eigenen Seite „Offener Ganztag“.
Rechtssicher abgesichert
Vertretung ist in der NRW-Personalverordnung ausdrücklich vorgesehen – das gibt Ihnen Planungssicherheit.
Personalpools für Vertretungen
Nach § 2 Abs. 4 der NRW-Personalverordnung sind Personalpools ausdrücklich für Vertretungen vorgesehen – auch trägerübergreifend innerhalb eines Jugendamtsbezirks.
Bis zu 6 Wochen bei akutem Ausfall
Bei unvorhersehbaren Ausfällen erlaubt § 15 PersVO einen verstärkten Einsatz von Ergänzungskräften für bis zu sechs Wochen – bei uns immer mit mindestens einer anwesenden Fachkraft vor Ort.
Bei planbaren Anlässen wie Urlaub oder Elternzeit empfehlen wir frühzeitige Anfrage, bei Krankheit sind wir dank unseres Vertretungspools auch kurzfristig handlungsfähig. Sprechen Sie uns einfach an – wir sagen Ihnen ehrlich, was in Ihrem Zeitrahmen möglich ist.
Angebot innerhalb von 24 Stunden.
Sagen Sie uns Termin, Ort und Anzahl – wir melden uns mit einem konkreten Angebot zurück, nicht mit einer Preisliste.
Erste Schicht mit Rückendeckung.
Minijob, Teilzeit oder Nebenjob – wir arbeiten dich vor Ort ein und bringen dir alles bei, was du brauchst.
